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Mieten mit Vorkaufsrecht
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Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht für Mieter bedeutet, dass der Mieter eine besondere rechtliche Stellung hat, wenn die von ihm gemietete Wohnung oder Haus verkauft werden soll.
Wird ein Haus oder eine Wohnung, in der sich die Mietwohnung befindet, an einen Dritten verkauft, muss der Eigentümer dem Mieter die Möglichkeit geben, anstelle des Käufers zu denselben Bedingungen in den Kaufvertrag einzutreten. Der Mieter hat also das Recht, die Wohnung selbst zu kaufen, bevor sie endgültig an jemand anderen geht.
Dieses Vorkaufsrecht gilt in der Regel, wenn eine Mietwohnung nachträglich in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend verkauft wird. In anderen Fällen – etwa wenn das ganze Haus als ein Objekt verkauft wird – besteht meist kein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Wichtige Punkte für Mieter:
• Der Eigentümer muss den Mieter über den Kaufvertrag informieren und ihm den Inhalt mitteilen.
• Der Mieter hat dann in der Regel zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob er sein Vorkaufsrecht ausübt.
• Nimmt er das Recht wahr, kauft er die Wohnung zu denselben Konditionen, die mit dem Drittkäufer vereinbart wurden.
Das Vorkaufsrecht ist also ein Schutzinstrument für Mieter, damit sie nicht plötzlich durch den Verkauf der Wohnung oder Haus verdrängt werden, sondern selbst die Chance haben, Eigentümer ihres bisherigen Zuhauses zu werden.
Es kann natürlich auch ein individuelles Vorkaufsrecht vereinbart werden.